Klimagutachten im ASUKM vorgestellt

05.02.2015 Klimagutachten im ASUKM vorgestellt

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Solingen wurde am Montag 2.2.2015 das neue Klimagutachten von der Authorin Frau Dr. Steinrücke, Universität Bochum, vorgestellt.

Ein Klimagutachten, das eigentlich kein Klimagutachten ist.
Auf Nachfrage erklärte Frau Dr. Steinrücke, dass man das Gutachten nicht als Klimagutachten bezeichnen können, schließlich werden „nur“ die Kaltluftentstehungspotentiale der geplanten Gewerbeflächen und dadurch bedingte Luftströmungen untersucht. Zu einem echten Klimagutachten gehöre mehr. Aber das Gutachten trägt nun mal diesen Namen und man hat es nicht angepasst.
… ein Schelm, wer Absicht unterstellt …

Es ist ein Mosaiksteinchen im Paket der notwendigen Gutachten und Stellungnahmen, die die Politik zur Entscheidungsfindung über die Ausweisung neuer Gewerbegebiete zu Rate zieht.

Richtig viel Neues gibt es durch dieses neue Gutachten nicht, eher Bestätigungen des bekannten Kuttler-Gutachtens aus den Neunzigern:

Die geplanten neuen Gewerbeflächen sind klimatische Gunstflächen, die die Kaltluftentstehung fördern. Allerdings wirken diese Gunstflächen eher regional und ein Einfluß auf die Stadtgebiete Wald und Innenstadt sei nicht zu erwarten. Dass diese Flächen aber auch Auswirkungen auf unsere Nachbargemeinde Haan hat/ haben könnte, beleuchtet das Gutachten nicht.
… ein Schelm, wer feststellt, dass es von Solingen beauftragt wurde …

In der mündlich gegebenen Erläuterung hat Frau Dr. Steinrücke auch klargestellt, dass neue Gewerbeflächen z.B. am Piepersberg und Fürkeltrath unbedingt grüne Freiflächen rund um versiegelten Flächen brauchen, um die Erwärmung des Klimas abzumildern und damit nicht ein großflächiges Gewerbeband von Haan-Ost, Fürkeltrath II, Fürkeltrath I, Piepersberg Ost und West entsteht. Außerdem müssten Auflagen (z.B. Dachbegrünung oder für Regenwasser offene Parkflächen) bei einer Bebauung vorgeschrieben werden.

Sinnvollerweise würde man vor einer Vermarktung der Flächen diese Auflagen festschreiben, damit potentielle Investoren wissen, was auf Sie zukommt. Leider hat die Stadtverwaltung in der Sitzung gleich klargestellt, dass dies aus ihrer Sicht nicht geht und sie es nicht für sinnvoll hält, diese Auflagen z.B. in einen Bebauungsplan zu schreiben. Man wüßte ja nicht, was für ein Investor kommt könnte.

Bedeutet letztendlich aber auch, die Stadt hat keinen Plan und keine Strategie, in welche Richtung sich die Stadt entwickeln möchte. Es bleibt bei dem Versuch, Flächen auf Verdacht und Vorrat zu schaffen.

Einen Knaller und Einblicke in sein Politikverständnis lieferte Herr Ulrich Müller von der FDP.
Auf die Feststellung der Gutachterin, dass der Verlust an Gunstflächen für Kaltluftentstehung in den nächsten zwanzig Jahren zu einer deutlich höheren Anzahl an Sommertagen mit einer kritischen hoher Gesundheitsbelastung führen wird, antwortete er mit der witzig gemeinten Bemerkung, dann würde er nicht mehr leben.
… nachfolgende Generationen scheinen ihn nicht zu interessieren …

Einen Bericht des Tageblattes zur Vorstellung des Klimagutachtens finden Sie hier.

Infoveranstaltung zur Bürgerbefragung

29.01.2015 Infoveranstaltung zur Bürgerbefragung

Rund 100 Interessierte haben die Info-Veranstaltung mit dem Schwerpunkt Bürgerbefragung zu Gewerbegebieten besucht.

Infoveranstaltung_20150129

Es wurden ein aktueller Bericht zum Stand gegeben:

Das neue Klimagutachten liegt vor

Das Ergebnis schließt eine Bebaung von Piepersberg West, Fürkeltrath II und Keusenhof nicht aus, weil die Gutachter nur geringfügige Verschlechterungen des IST-Zustandes sehen. Aber es gibt welche … eine Bebauung ist nicht ohne Folgen.

Bürgerbefragung zu neuen Gewerbegebieten

Da die Befragung nicht nur einzelne Gebiete betrifft, bekommt die Diskussion einen eher allgemeinen Charakter und sie wird zur Abstimmung über die grundsätzliche Wirtschaftspolitik. Viele Besucher stellen den Auftrag der Wirtschaftsförderung als privatwirtschaftliche gewinnorientierte Gesellschaft in Frage, denn dadurch wird die Wirtschaftsförderung nahezu gezwungen, neue Flächen zu bekommen, damit sie diese bestmöglich verkaufen kann.

Regionalplanung

Bis Ende März können alle Bürger beim Regionalrat in Düsseldorf den ausgelegten neuen Regionalplan einsehen und ihre Widersprüche und Bemerkungen abgeben.
Die Bürgerinitiative wird dazu hier (folgt demnächst) weiter informieren und einen Musterbrief zur Verfügung stellen.

Lesen Sie auch die Berichte im Solinger Boten, Solinger Morgenpost und bei Solingen-gehört-uns.

Ittertal ist ein lokalklimatischer Gunstraum

27.01.2015 Ittertal ist ein lokalklimatischer Gunstraum

Gerade noch rechtzeitig zur Bürgerbefragung wurde das Klimagutachten zum Ittertal fertiggestellt und mit der Befragung den Bürger zur verfügung gestellt.

Damit ist die Verwaltung zwar ihrer Verpflichtung nachgekommen, doch eine echte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Inhalten des Gutachten und möglichen Folgeabschätzungen durch die geplanten neuen Gewerbegebiete wird für den Bürger nur schwer möglich sein.

Wer liest schon ständig Klimagutachten und kann die Aussagen bewerten?

Schlußfolgerungen für die eigene Meinungsbildung hinsichtlich pro oder contra einer Ausweisung von Gewerbeflächen im Ittertal brauchen mehr Hintergrundwissen.

Besuchen Sie unsere Infoveranstaltung am Do. 29.01.2015 um 19:00 Uhr im Walder Stadtsaal.

Nur ein Hinweis:

Laut Zeitungsbericht in der Solinger Morgenpost wurde für das Gutachten das Ittertal zweigeteilt, nördlich und südlich des Kreisverkehrs an der Ittertalstraße, weil der Kreisverkehr den Luftaustausch im Ittertal behindert. Das Gutachten kommt dann zum Schluß, dass in den nördlichen Gebieten eine Bebauung möglich wäre, weil sie den durch die barriere Kreisverkehr sowieso verringerten Luftaustausch nicht weiter stören würde.

Im Klartext bedeutet das, der Luftaustausch im Ittertal ist schon gestört, dann stören neue Gewerbegebiete auch nicht mehr.

Richtig wäre, wir müssen neue Gewerbegebiete verhindern, damit es nicht noch schlimmer wird.

Pressemeldung – Gesamtgutachten und online Befragung

Pressemeldung – 25.11.2014 – Gesamtgutachten und online Befragung

Bürgerinitiative Rettet das Ittertal fordert die Untersuchung der ökologischen Belange beim „Gesamtgutachten“ sowie Chancengleichheit für Pro und Contra bei der „Online-Beteiligung“.

Obwohl durch Beschluss des Stadtplanungsausschusses (ASUKM) vom 9.12.2013 die Stadt-verwaltung beauftragt wurde, zum Ittertal zunächst ein „Gesamtgutachten unter Nachhaltigkeits-aspekten und ökologischen Gesichtspunkten“ zu erstellen und alle weiteren Planungen zur Umwandlung der Freiflächen in Gewerbegebiete zurückzustellen, kümmert sich die Verwaltung wenig um diesen Beschluss.

Sie bereitet eine online-Befragung Solinger Bürger zur Flächenkonzeption vor.

Die den Fragen bzw. Thesen vorangestellten Informationen stellen ausschließlich Meinungen aus der Verwaltung dar. Man scheut sich auch nicht, darin auf Gutachten Bezug zu nehmen, die erst im Verlauf des kommenden Jahres zu erwarten sind. Die im Interesse der Bürger tätigen Umweltverbände und Bürgerinitiativen wurden von der Mitarbeit bei der Vorbereitung der online-Befragung ausgeschlossen, die Wirtschaftsförderung jedoch maßgeblich daran beteiligt. Für diese unsinnige Aktion werden 33.000 Euro ausgegeben, die noch nicht einmal im Haushalt ausgewiesen sind. Bei der Kürzung für kulturelle Leistungen (Botanischer Garten, Bäder, Kindergärten usw.) ist das „Streichkonzert“ dagegen überhaupt nicht zimperlich.
Aufgrund der zurzeit vorliegenden inhaltlichen Gliederung für das kürzlich in Auftrag gegebene gesamtökologische Gutachten ist zu erkennen, dass wichtige Gesichtspunkte fehlen, der Untersuchungsauftrag also unzureichend ist. Die Abfrage von verfügbaren Daten zum Arten-inventar, zur Biovielfalt und zu planungsrelevanten Arten im Ittertal ist offenbar nicht vorgesehen. Dabei sind solche Daten bei der Biologischen Station und bei den Naturschutzorganisationen verfügbar. Die Inhaltsgliederung lässt auch nicht erkennen, ob und wie die Bedeutung des Ittertals als regionaler Grünzug, als Biotopverbindung und Vernetzung zwischen den großen Naturschutz-gebieten Burgholz und Hildener Heide beschrieben werden soll. Auch die Schutzwürdigkeit der einmaligen Kulturlandschaft und damit verbunden die Sozialfunktion des Ittertals als Freizeit- und Erholungsraum für Zehntausende Bürger soll offenbar nicht oder nur unvollkommen berücksichtigt werden. Es drängt sich der Gedanke auf, dass die Verwaltung damit bestimmte Bereiche, die für die weitere Planung sehr hinderlich sein könnten, unterdrücken möchte. Das gilt auch für den Schutz von Landwirtschaftsflächen vor Versiegelung und Überbauung. Das kommunale Gewerbeflächenkonzept verstößt damit massiv gegen die bundesweite Bodenschutzinitiative, die Flächeninanspruchnahme der Kommunen nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit sparsam und bedarfsgerecht zu gestalten.
Die Bürgerinitiative „Rettet das Ittertal“ fordert, bei den Beschlüssen des Stadtplanungs-ausschusses am 1.12.2014 folgende Aspekte zu beachten:

  1. Die von den BürgerInnen zu bewertenden Thesen der online-Beteiligung müssen alle relevanten Fragen der Gewerbeflächenpolitik und die von breiten politischen Mehrheiten getragenen Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung berücksichtigen. Dies sind u.a.:
    – Senkung des Flächenverbrauchs, Erhalt und Entwicklung der Artenvielfalt, Erhalt und Vernetzung regionaler Biotopverbünde, Erhalt und Attraktivierung von Naherholungs-gebieten
    – Erhalt und Stärkung der Wohnqualität, Intensive Förderung der Wiedernutzung von Gewerbebrachflächen, Förderung des Strukturwandels hin zu mehr Dienstleistungs- und Tourismuswirtschaft.
  2. Es ist völlig inakzeptabel, dass zu den derzeit alleine von der Verwaltung formulierten Thesen jeweils eine ausführliche Rechtfertigung des bisherigen Verwaltungshandelns mitgeliefert wird. Entweder wird hier ein Pro und Contra zur bisherigen Gewerbeflächenpolitik dargestellt und so den der Verwaltungspolitik kritisch gegenüberstehenden Umweltverbänden und Bürger-initiativen dieselbe Möglichkeit der Einflussnahme gegeben. Oder die rechtfertigenden Begründungen der Verwaltung entfallen.
  3. Der Untersuchungsauftrag des am 9.12.2013 vom ASUKM beschlossenen, aber erst vor wenigen Wochen beauftragten „Gesamtgutachtens unter Nachhaltigkeitsaspekten und ökologischen Gesichtspunkten“ entspricht derzeit nicht der Beschlusslage. Er ist deshalb zu ergänzen um:
    – eine durchformulierte Darstellung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten im Ittertal inklusive Erläuterung der Bedeutung des Ittertals als Biotopverbundsystem sowie der einzelnen geplanten Gebiete als Raum für Reproduktion und Nahrungshabitat.
    – eine Darstellung der ökologischen Wertigkeit und Bedeutung des Ittertals im Rahmen der Flächenentwicklung, als Naherholungsgebiet sowie für die Luftgüte der benachbarten Wohngebiete und für die Landwirtschaft.
  4. Die am 11.12.2014 im Stadtrat vorgesehene Anmeldung der drei neuen Gebiete Piepersberg-West, Fürkeltrath II und Buschfeld für die EU-Förderung widerspricht massiv dem Beschluss des ASUKM, zunächst das Gesamtgutachten abzuwarten, bevor weitere Beschlüsse für neue Gewerbegebiete im Ittertal gefasst werden. Damit wird ein geordnetes Verfahren auf den Kopf gestellt, und es werden eindeutige Zusagen gebrochen, die den Bürgen vor der Kommunal-wahl gegeben wurden.