Hauptausschuss genehmigt 250.000 € für die Anbindung von Fürkeltrath-II!

Pressemeldung vom 24. März 2021

Das Votum der Bezirksvertretung Gräfrath gegen die Haushaltsposition “Vorlaufkosten Anbindung Fürkeltrath-II” wird vom Finanzausschuss ignoriert. Corona-bedingt entscheidet der Hauptausschuss statt des Stadtrates über den Haushaltsplan für 2021 und winkt die Position in Höhe von 250.000€ durch. Damit wird 2021 Geld für ein noch nicht beschlossenes Gewerbegebiet Fürkeltrath-II ausgegeben. Parallel werden gut erschlossene Gewerbegebiete (Rembrandtstraße) für Wohnbebauung aufgegeben oder drohen in großen Teilen für gewerbliche Nutzung (Omega, Grossmann) verloren zu gehen. Der Druck auf die Grünfläche zur Ausweisung von neuen Gewerbegebieten steigt dadurch unnötigerweise.

Es ist dringend, wie im Stadtrat einstimmig in der Nachhaltigkeitsstrategie (Ziele 3.1+3.2) beschlossen, ein Brachflächenkataster und ein darauf aufbauender Gewerbeflächenentwicklungsplan bis 2023 zu entwickeln, um qualitätsvollen, flächen- und ressourcensparenden und ökologischen Gewerbebau zu ermöglichen.

Es darf aber nicht bis 2023 gewartet werden. Bereits jetzt muss jede Entscheidung zur Nutzung von Flächen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten getroffen werden. Wir können uns unter Natur- und Klimaschutzaspekten einen weiteren Flächenfraß nicht mehr leisten. Auch müssen ab sofort konsequent verpflichtende Auflagen zur Nutzung regenerativer Energien wie Photovoltaik oder die Vermeidung von unnötiger Bodenversiegelung in Bebauungsplänen umgesetzt werden. Absichtserklärungen reichen nicht mehr, es muss gehandelt werden! Und eine der einfachsten Maßnahmen ist es, Fürkeltrath-II als Grünfläche zu belassen. Das wäre auch ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie.

Hintergrund:

Die Bezirksvertretung hatte in ihrer Sitzung am 23. Februar über diese Haushaltsposition beraten und sich Hintergründe durch einen Vertreter der Stadt erläutern lassen. Eine richtige Erklärung, wofür die 250.000€ ausgegeben werden sollen und wie sie in den Haushalt gekommen sind, gab es allerdings nicht. Auch die Bezeichnung der Haushaltsposition „Vorlaufkosten Anbindung Fürkeltrath-II“ deutet unzweifelhaft auf die Realisierung eines Gewerbegebietes Fürkeltrath-II hin. Daher hat sich die BV Gräfrath folgerichtig gegen diese Ausgabe ausgesprochen. Zuletzt wurde im damaligen Planungsausschuss ASUKM am 14. Mai 2018 in der Beschlussvorlage 4212/2018 über die Aufstellung eines Bebauungsplans für Backesheide der Stadt Haan beraten. Backesheide liegt an dem Autobahnzubringer direkt gegenüber von Fürkeltrath-II auf Haaner Stadtgebiet. In der Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung erläutert, dass „die Berücksichtigung der theoretischen Möglichkeit zur Anbindung der Fläche Fürkeltrath II auf Solinger Stadtgebiet an den geplanten lichtsignalgeregelten Knotenpunkt als sachgerecht angesehen wird“. Und weiter wird in der Beschlussvorlage ausdrücklich erwähnt: „für den Haushalt (der Stadt Solingen) ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen“.
250.000€ sind also „keine Auswirkungen“.
Dazu passt, dass der Haushalt in kleiner Runde und Dank Corona quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit, d.h. ohne Aussprache, im Hauptausschuss beschlossen wurde. Corona-Zeiten scheinen auch für städtische Haushalte besondere Zeiten zu sein und der Weg für das Gewerbegebiet Fürkeltrath-II wird geebnet, d.h. die Stadt gibt Geld für die Anbindung aus, obwohl das Gebiet politisch überhaupt noch nicht beschlossen ist, wie die Stadt selbst betont. Man habe bereits 2019 einen Vertrag mit dem Investor abgeschlossen und eine Kostenbeteiligung am Kreuzungsbau zugesagt. Letztendlich wird also mit dieser Haushaltsposition der Vertrag rückwirkend (!) politisch legitimiert.

Kommt Fürkeltrath 2 durch die Hintertür?

Pressemeldung vom 10.02.2021 zum Entwurf des städtischen Haushalts für 2021

Im aktuellen Entwurf des städtischen Haushalts 2021 steht in der sogenannten Prioritätenliste der Investitionsmaßnahmen die Position „Vorlaufkosten Anbindung Fürkeltrath II“ mit einem Betrag von 250.000 Euro. Damit soll bereits 2021 eine Erschließung von Fürkeltrath-2 geschaffen werden, obwohl das Gewerbegebiet überhaupt noch nicht beschlossen ist.

Die Autoren des Haushaltsplans für 2021 eilen politischen Entscheidungen weit voraus. Im Haushaltsplan ist diese hohe Summe zur Vorbereitung der Anbindung des geplanten Gewerbegebiets Fürkeltrath-2 an den Autobahnzubringer vorgesehen. Und offensichtlich gibt es sogar schon planerische Aktivitäten eines externen Ingenieurs, der für den Haushaltsplan die Kosten neu geschätzt hat. Dabei gibt es offiziell noch nicht mal einen Beschluss zu einem Bebauungsplan für Fürkeltrath-2. Offiziell ist es sogar das erklärte Ziel der Stadt Solingen, künftig die zahlreichen Gewerbebrachen für neue Gewerbeansiedlungen zu nutzen.

„Mit der Ausweisung der „Vorlaufkosten“ und deren Umsetzung in diesem Jahr sollen Fakten geschaffen werden, die später die Rücknahme der Planungen eines Gewerbegebietes Fürkeltrath-2 schwieriger machen würden.“ so Dr. Cornelius Arendt, Mitglied der Bürgerinitiative „Rettet das Ittertal“. „Denn wenn das Geld erst einmal verbaut ist, wird es unwirtschaftlicher, die Planung eines Gewerbegebietes auf extremen Hanglagen mit hohen Erschließungskosten aufzugeben. Denn dann würden Forderungen aufkommen, die Investition wieder zurückzuverdienen.“

Nachhaltigkeit sieht anderes aus.

Solingen gehört zu dem Kreis der nachhaltigen Kommunen in NRW und hat ehrgeizige Ziele auch beim Thema „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ formuliert. In der vom Rat im Jahr 2018 einstimmig beschlossenen „Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Solingen“ lautet eines der Strategischen Ziele: „Die Nutzung von Potenzialen im Innenbereich, des bestehenden Gebäudebestandes und des Flächenrecyclings und weitere geeignete Maßnahmen (z.B. verdichtetes Bauen) stehen im Fokus der Stadtentwicklung und haben Vorbildcharakter.“
Ein Gewerbegebiet auf landwirtschaftlich hochwertigen, teilweise ökologisch bewirtschafteten Flächen, die der regionalen Nahrungsmittelproduktion dienen und denen schon 2015 gutachterlich eine hohe Boden-, Landschaftsbild- und Erholungsfunktion bescheinigt wurden, passt jedenfalls nicht dazu.

Bei einer Bodenversiegelung gerade am oberen Rand des Ittertals ist mit Klimafolgeschäden bei Starkregen zu rechnen. „Werden Flächen wie Fürkeltrath-2 zugebaut und die natürliche Wasserspeicherfunktion des Bodens entfällt, führt das letztendlich zu Folgeschäden weiter unten im Talverlauf.“ erläutert der Umweltwissenschaftler Dr. Arendt. „Jede zusätzliche versiegelte Fläche am oberen Rand des Ittertals erhöht die Gefahr von Überschwemmungen oder zieht weitere teure Kanalbauten entlang der Itter nach sich“, ergänzt Ingo Hill, Sprecher von „Rettet das Ittertal“, „Wir sehen einen ähnlichen Effekt wie aktuell bei der Tunnelstraße, wo es auf Grund von versiegelten Flächen im Oberlauf des Lochbachtals jetzt zu aufwendigen Kanalbaumaßnahmen kommt, um bei Starkregen der Wassermassen Herr zu werden.“

Die Konsequenz kann nur sein, Fürkeltrath-2 bleibt, wie es ist, in landwirtschaftlicher Nutzung, die Fläche behält ihre ökologischen Funktionen und Solingen spart Geld durch Verzicht von vorauseilenden Baumaßnahmen, denen später Millionen nachgeschossen werden müssten.
Die Stadt nimmt ihre eigene Nachhaltigkeitsstrategie ernst und siedelt stattdessen auf den zahlreichen Gewerbebrachen wieder Gewerbe an.

Und das wäre dann nachhaltiges Handeln, wie wir es verstehen.

Planungsausschuß im RRD stimmt gegen die Stadt Solingen

Pressemeldung vom 06.12.2018

CDU und FDP stimmen im Planungsausschuss des Regionalrates gegen den Antrag der Stadt Solingen auf Herausnahme von Buschfeld als Gewerbegebiet im Regionalplan Düsseldorf.

Mit 9:8 Stimmen hat heute der Planungsausschuss im Regionalrat Düsseldorf den Antrag der Stadt Solingen zur Herausnahme von Buschfeld abgelehnt. CDU und FDP stimmten gegen den Antrag der Stadt. SPD und Grüne stimmten für den Antrag. Damit empfiehlt der Planungsausschuss dem entscheidenden Regionalrat, dem Antrag der Stadt Solingen nicht zuzustimmen.

Eine hauchdünne Mehrheit im Planungsausschuss des RR schiebt damit die in den Räten der Städte Solingen und Haan gefassten Beschlüsse, Buschfeld als Landwirtschaftsfläche zu erhalten, einfach beiseite. Der Wille von mehr als 200.000 Bürgern wird ignoriert. Weit mehr noch. Die Bezirksregierung formuliert, eine Änderung der Gewerbegebietsausweisung sei nicht erforderlich, weil die Stadt bisher zu wenig Gewerbefläche ausgewiesen hätte.
Dabei hat die Bezirksregierung selbst schon vor etlichen Jahren festgestellt und schriftlich ausgeführt, dass der 2013 von den bergischen Städten geschätzte Flächenbedarf weit überzogen und mit einer nachhaltigen Flächennutzung nicht vereinbar sei.
„Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern“ fällt einem dazu ein. Dabei ist inzwischen nicht nur viel Wasser den Rhein, sondern auch die Itter runtergeflossen.

Der damals überschätzte Bedarf zeigt sich auch in aktuellen Zahlen.
Für Solingen ging 2013 die Wirtschaftsförderung davon aus, dass bereits im Jahr 2020 keine vermarktbare Gewerbefläche mehr vorhanden wäre (von 20 ha im Jahr2013 auf 0 ha in 2020). Fakt ist aber, dass zwischenzeitlich die vermarktbare Fläche auf etwas über 70 ha im Jahr 2017 angestiegen ist.
Es sind also erhebliche Brachflächen verfügbar oder werden verfügbar gemacht. Zudem ist absehbar, dass der industrielle Strukturwandel zudem zu weiteren aufgegebenen Gewerbeflächen führen wird.
Diese Flächen stehen in erschlossenen Innengebieten der Stadt zur Verfügung und sind bei einer gewerblichen Nachfolgenutzung wesentlich besser für eine nachhaltige Stadtentwicklung als weitere Flächen im Grüngürtel zu versiegeln.
Uns ist unverständlich, wie bei dieser Faktenlage die Verantwortlichen in der Bezirksregierung in ihrer Beschlussvorlage feststellen konnten, die Voraussetzungen hätten sich nicht geändert.

Es bleibt zu hoffen, dass in der entscheidenden Regionalratssitzung am 13.12. die für Solingen in den Regionalrat entsandten Mitglieder der CDU und BFS (inFraktionsgemeinschaft mit der FDP) dann im Sinne ihrer Solinger Heimatparteien stimmen werden und somit dem Antrag der Stadt Solingen zustimmen.

PM – Regionalrat legt Solinger Bürgern eine schöne Bescherung unter den Tannenbaum

Pressemeldung vom 19.12.2017

Die Solinger Vertreter der CDU und FDP im Regionalrat Düsseldorf sorgen dafür, dass Buschfeld weiterhin als ein potenzielles Gewerbegebiet möglich bleibt. Die von Solingen in den Regionalrat entsandten Politiker Gluch (CDU) und Müller (FDP) stellen sich damit klar gegen das eindeutige Votum des aktuellen Solinger Stadtrates, der für Buschfeld keine Gewerbeansiedlung mehr plant. Das ist ein nicht zu verstehendes Verständnis von repräsentativer parlamentarischer Demokratie.

Beide Solinger Vertreter begründen ihre Entscheidung nicht nur mit fadenscheinigen Argumenten, dass der Regionalplan nur als Ganzes betrachtet werden könne und zum Beispiel die Umgestaltung des Ohligser Stadiongeländes sonst nicht möglich wäre, sondern auch mit der falschen Aussage, dass die Bezirksregierung für Solingen einen höheren Gewerbeflächenbedarf sehe. Richtig ist vielmehr, dass es mehrere Möglichkeiten zur Anpassung bzgl. Buschfeld gab und dass seinerzeit zu Beginn der Planungen von den drei bergischen Städten ein weit überzogener Gewerbeflächenbedarf an die Bezirksregierung gemeldet wurde. Die Bezirksregierung hat dann im Zuge der Regionalplanerstellung leider nur sehr unzureichend den Flächenanspruch reduziert. Dadurch steht heute ein viel zu hoher Wert für Solingen im Regionalplan. Von einer Vorgabe durch die Bezirksregierung kann also keine Rede sein. Die Herren Regionalratsvertreter der CDU und FDP haben das dann einfach für sich passend falsch verstanden.

Als Bürgerinitiative haben wir die Entwicklung des Regionalplans intensiv beobachtet. Durch mehrfache Eingaben mit Hinweis auf falsche Planungen, Umweltbelange dokumentiert im Gesamtgutachten Ittertal oder der Gefahr einer Verdichtung von Besiedlungsflächen, die die vorherige Landesregierung noch verhindern wollte, haben wir versucht, Bürgerinteressen einzubringen.

Mit Entsetzen müssen wir nun feststellen, dass nichts davon von der Bezirksregierung oder der Mehrheit des Regionalrates beachtet wurde. Das wiegt umso schwerer, da die Mitglieder im Regionalrat nicht in dieses Gremium gewählt werden, also keinen direkten Bürgerauftrag in Form eines durch Wahl erhaltenes Mandats haben, sondern von den Parteien, denen sie angehören, entsprechend dem Kommunalwahlergebnis entsandt werden. Zum Teil sind sie aber nicht mal gewählte Ratsvertreter.

Dem Vernehmen nach haben sich die Vertreter der Solinger CDU und FDP im Regionalrat lebhaft für Buschfeld als Gewerbegebiet eingesetzt und entsprechend gestimmt. Sie haben dadurch gegen einen Solinger Ratsbeschluss gestimmt. Über die Gründe für diese einsame Entscheidung, man wolle den Regionalplan im Ganzen nicht gefährden, kann man sich nur wundern. Bei ehrlicher Betrachtung hätte man nämlich bereits in den früheren Offenlegungen im Sinne der Ratsbeschlüsse stimmen können.

Insbesondere die CDU wird sich die Frage stellen müssen, wie es um ihre Glaubwürdigkeit bestellt ist, wenn sich ihr offizieller Vertreter derart über den Allgemeinwillen hinwegsetzt. Derartige Winkelzüge sind zumindest nicht im Sinne einer Transparenz gegenüber Bürgern.

Wir fordern die CDU auf, sich nunmehr zu besinnen und im Sinne der Ratsbeschlüsse in der jetzigen letzten Offenlegung gegen den einzelnen Punkt der Beibehaltung von Buschfeld als Gewerbegebiet, Einspruch bei der Bezirksregierung einzulegen.

 

Hintergrundinformation:

Für den Regionalplan hat ca. 2012 die Bergische Entwicklungsgesellschaft der Bezirksregierung, gestützt auf Meldungen der bergischen Städte SG, W, RS, unter der Bezeichnung „erkennbarer Bedarf“ den zukünftigen Bedarf an Freiflächen für eine industrielle Besiedlung angemeldet. Diese Bedarfsmeldungen, die alle noch verbliebenen Freiflächen im Ittertal umfasste, und auch das verwendete Ermittlungsverfahren wurden von der Bezirksregierung als völlig überzogen und als politisch begründete Vorratswirtschaft mit fragwürdigen Methoden zurückgewiesen. Die Bezirksregierung hat den gemeldeten Flächenpool danach rund um die Hälfte reduziert, weil er im Vergleich zu anderen Bedarfsmeldungen deutlich zu hoch war. Auch dieser „von Amts“ wegen reduzierte Bedarf konnte jedoch nicht „verortet“ werden, so dass Solingen ein Flächen-Pool zugestanden wurde.