Am 20.03.2017 soll im ASUKM abschließend das Gesamtgutachten Ittertal verabschiedet werden. Als Bürgerinitiative sehen wir einige Ungereimtheiten, auf die wir mit einer Anregung und Beschwerde gemäß §24 der GO NRW an die Stadt am 13.03.2017 aufmerksam gemacht haben und hiermit der Presse mit einer Erläuterung zur Verfügung stellen.
Die Verwaltung der Stadt Solingen empfiehlt in einer Beschussvorlage (2409) dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität in seiner Sitzung am 20.03.2017 das Gesamtgutachten (Ittertal) als abgeschlossen zu erklären und die Verwaltung zu beauftragen die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. Gemäß Vorlage soll der Ausschuss außerdem beschließen, die Beschlüsse von Bezirksvertretungen (Gräfrath, Wald und Ohligs/Aufderhöhe/ Merscheid), außerdem die der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis zu nehmen.
Soweit, so gut. Aber vielleicht ist das doch nicht „so gut“?
Salamitaktik der Stadt
Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen sollen vom ASUKM zur Kenntnis genommen werden. Aufgreifen und ernsthaft beachten will man diese Beschlüsse aber nicht. Vordergründig werden die von den BVs geforderten Änderungen in den weiteren Planungsprozess verschoben. Praktisch bedeutet das aber eine Vorwegnahme von Entscheidungen, die bei ernsthafter Beachtung der BV-Ergänzungen sehr wahrscheinlich anderes entschieden würden.
Auch werden die von Bürgern auf einer Beteiligungsveranstaltung geäußerten Fragen zur kumulativen Wirkung aller existierenden und geplanten Gewerbegebiete im obere Ittertal einfach ignoriert.
Die Bürgerinitiative sieht in dem Vorgehen eine Salamitaktik, deren gesamthafte negative Auswirkungen erst erkennbar werden, wenn alle Salamischeiben (hier die Gewerbeflächen im oberen Ittertal in Haan, Wuppertal und Solingen) entwickelt sind.
Wie man Gutachten allein mit einem kurzen Wort aushebeln kann
Weiterhin ist nach wie vor eine vermeintliche Kleinigkeit in der Beschlussvorlage enthalten, die in der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung offengelegten Version des Gutachtens nicht enthalten war.
In der Empfehlung des Gesamtgutachtens vom 11.02.2016 heißt es : „Bei nachgewiesenem Gewerbeflächenbedarf und unter Berücksichtigung der verschiedenen Rahmenbedingungen wird empfohlen, an den Standorten Piepersberg West und Fürkeltrath II den Flächenbesitz der Wirtschaftsförderung als Gewerbegebiet zu entwickeln, …“
Die Verwaltung hat in der redaktionell überarbeiteten finalen Version des Gesamtgutachtens und in der Beschlussvorlage das Wort „insbesondere“ vor „den Flächenbesitz der Wirtschaftsförderung als Gewerbegebiete zu entwickeln…“ eingeschoben und hebt somit die ursprüngliche Empfehlung praktisch auf. Würde der Beschluss so gefasst, käme das einer Zustimmung zur Verplanung der Gesamtfläche gleich und nicht nur der ca. 45% Fläche, die sich im Besitz der Stadt befinden.
Geschwätz von gestern
Bemerkenswert ist auch die Genauigkeit mit der der einzuhaltende Freiraumkorridor auf Piepersberg im Gesamtgutachten beziffert wurde. 135 m sollen jetzt ausreichend sein.
Im Jahr 1996 hat eine Projektgruppe Umweltplanung der Städte, Solingen und Wuppertal in der „Konzeption zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ einen regionalen Richtwert von 500 m Breite für einen Biotopverbund-Korridor empfohlen. Heute scheinen Tiere und Pflanzen also genügsamer zu sein und mit weniger Freiraum auszukommen.
Versucht man planerisch eine Eventhalle in die Flächen am Piepersberg einzuzeichnen, wird sehr schnell klar, warum der Freiraumkorridor nunmehr auf 135 m schrumpfen muss. Würden die aus Umwelt- und Nachhaltigkeitsgründen sinnvollen 500 m berücksichtigt, hätte eine Halle auf Piepersberg keine Chance auf Realisierung.
Auch das ist eine Scheibe der Salamitaktik, mit der über Jahre immer mehr des benötigten Freiraums verkleinert wird.
Konsequenzen: Planungsstopp und Bewahrung der Grünflächen als Grünflächen
Wie sich inzwischen herausstellt, besteht überhaupt kein Bedarf neue Gewerbeflächen zu entwickeln. Laut neuesten Aussagen der Stadt existieren 77,8 ha ungenutzte Gewerbeflächen in Solingen. Auch erlaubt sich Solingen am Piepersberg-West die Flächen, die im Gutachten zur Ansiedlung von Gewerbe mit vielen Arbeitsplätzen vorgesehenen waren, einer Eventhalle zu opfern.
In der Beschlussvorlage wird empfohlen: „Bei nachgewiesenem Gewerbeflächenbedarf … die Flächen Piepersberg-West und Fürkeltrath II zu entwickeln.“
Die Konsequenz daraus kann nur sein, alle Gebietsentwicklungsplanungen zu stoppen, bis ein Gewerbeflächenbedarf nachgewiesen ist!
Unstrittig nachgewiesen ist dagegen der Bedarf an den Grünflächen für eine gewerbliche landwirtschaftliche Nutzung!