ASUKM verabschiedet Gesamtgutachten und gibt Weg für die Entwicklung von Fürkeltrath 2 und Piepersberg-West frei

oberes Ittertal Montage Januar 2017

ASUKM-Sitzung 20.03.2017 TOP Gesamtgutachten

Unsere Anregung gemäß §24 GO NRW hatte für die heutige Sitzung des ASUKM keine aufschiebende Wirkung, weil zwar alle Mitglieder unsere Anregung zur Kenntnis genommen haben, aber bis auf die Grünen und Linken alle anderen Parteien eher genervt waren und das Thema Gesamtgutachten endlich vom Tisch haben wollten. Ungefähr so waren dann auch deren Kommentare.

Sehr enttäuschend ist insbesondere letztendlich die SPD, die sich sogar beeilte, als erste der anwesenden Parteien kommentieren zu dürfen und der Runde mitzuteilen, dass sie keinen Anlass sehen, unsere Anregungen oder die Entscheidungen der BVs zu würdigen und sie somit der Beschlussvorlage, also dem Gesamtgutachten und den weiteren Gewerbegebietsplanungen im Ittertal, zustimmen.

CDU, FDP und BfS wollten das Thema Gesamtgutachten endlich vom Tisch haben und zeigten letztendlich durch ihre Kommentare, dass sie nie ein ernsthaftes Interesse an einer Gesamtbetrachtung, d.h. der kumulativen Wirkung, wenn alle Gebiete im oberen Ittertal entwickelt sind, hatten.

Unsere Anregung wurde also im ASUKM nicht berücksichtigt. Offiziell wird sich der Hauptausschuss am 24.04. mit unserer Anregung befassen. Wir erwarten dann nur noch eine formale Antwort der Verwaltung.

Abstimmung:

Die Beschlussvorlage 2490 „Gesamtgutachten Ittertal“ wurde also mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP, BfS angenommen, Gegenstimmen kamen von Grünen und Linke.

Fazit:

Die Gewerbegebiete P-W und F2 können weiter entwickelt werden, Details werden jeweils bei den jeweiligen Gebieten betrachtet.

Die Intention hinter dem Gesamtgutachten, nicht in Steckbriefen zu denken, wird nicht beachtet. Es geht also alles so weiter, wie es 2012/13 begonnen wurde … zumindest was das Verfahren angeht, … wahrscheinlich wird es ein paar Auflagen mehr geben, die Gebiete kleiner werden …

Immerhin, Buschfeld soll aus dem RPD raus, das steht auch in der Beschlussvorlage.

Wer die Beschlussvorlage 2490 nachlesen will, findet sie hier: 2490 Beschlussvorlage.