PM – Regionalrat legt Solinger Bürgern eine schöne Bescherung unter den Tannenbaum

Pressemeldung vom 19.12.2017

Die Solinger Vertreter der CDU und FDP im Regionalrat Düsseldorf sorgen dafür, dass Buschfeld weiterhin als ein potenzielles Gewerbegebiet möglich bleibt. Die von Solingen in den Regionalrat entsandten Politiker Gluch (CDU) und Müller (FDP) stellen sich damit klar gegen das eindeutige Votum des aktuellen Solinger Stadtrates, der für Buschfeld keine Gewerbeansiedlung mehr plant. Das ist ein nicht zu verstehendes Verständnis von repräsentativer parlamentarischer Demokratie.

Beide Solinger Vertreter begründen ihre Entscheidung nicht nur mit fadenscheinigen Argumenten, dass der Regionalplan nur als Ganzes betrachtet werden könne und zum Beispiel die Umgestaltung des Ohligser Stadiongeländes sonst nicht möglich wäre, sondern auch mit der falschen Aussage, dass die Bezirksregierung für Solingen einen höheren Gewerbeflächenbedarf sehe. Richtig ist vielmehr, dass es mehrere Möglichkeiten zur Anpassung bzgl. Buschfeld gab und dass seinerzeit zu Beginn der Planungen von den drei bergischen Städten ein weit überzogener Gewerbeflächenbedarf an die Bezirksregierung gemeldet wurde. Die Bezirksregierung hat dann im Zuge der Regionalplanerstellung leider nur sehr unzureichend den Flächenanspruch reduziert. Dadurch steht heute ein viel zu hoher Wert für Solingen im Regionalplan. Von einer Vorgabe durch die Bezirksregierung kann also keine Rede sein. Die Herren Regionalratsvertreter der CDU und FDP haben das dann einfach für sich passend falsch verstanden.

Als Bürgerinitiative haben wir die Entwicklung des Regionalplans intensiv beobachtet. Durch mehrfache Eingaben mit Hinweis auf falsche Planungen, Umweltbelange dokumentiert im Gesamtgutachten Ittertal oder der Gefahr einer Verdichtung von Besiedlungsflächen, die die vorherige Landesregierung noch verhindern wollte, haben wir versucht, Bürgerinteressen einzubringen.

Mit Entsetzen müssen wir nun feststellen, dass nichts davon von der Bezirksregierung oder der Mehrheit des Regionalrates beachtet wurde. Das wiegt umso schwerer, da die Mitglieder im Regionalrat nicht in dieses Gremium gewählt werden, also keinen direkten Bürgerauftrag in Form eines durch Wahl erhaltenes Mandats haben, sondern von den Parteien, denen sie angehören, entsprechend dem Kommunalwahlergebnis entsandt werden. Zum Teil sind sie aber nicht mal gewählte Ratsvertreter.

Dem Vernehmen nach haben sich die Vertreter der Solinger CDU und FDP im Regionalrat lebhaft für Buschfeld als Gewerbegebiet eingesetzt und entsprechend gestimmt. Sie haben dadurch gegen einen Solinger Ratsbeschluss gestimmt. Über die Gründe für diese einsame Entscheidung, man wolle den Regionalplan im Ganzen nicht gefährden, kann man sich nur wundern. Bei ehrlicher Betrachtung hätte man nämlich bereits in den früheren Offenlegungen im Sinne der Ratsbeschlüsse stimmen können.

Insbesondere die CDU wird sich die Frage stellen müssen, wie es um ihre Glaubwürdigkeit bestellt ist, wenn sich ihr offizieller Vertreter derart über den Allgemeinwillen hinwegsetzt. Derartige Winkelzüge sind zumindest nicht im Sinne einer Transparenz gegenüber Bürgern.

Wir fordern die CDU auf, sich nunmehr zu besinnen und im Sinne der Ratsbeschlüsse in der jetzigen letzten Offenlegung gegen den einzelnen Punkt der Beibehaltung von Buschfeld als Gewerbegebiet, Einspruch bei der Bezirksregierung einzulegen.

 

Hintergrundinformation:

Für den Regionalplan hat ca. 2012 die Bergische Entwicklungsgesellschaft der Bezirksregierung, gestützt auf Meldungen der bergischen Städte SG, W, RS, unter der Bezeichnung „erkennbarer Bedarf“ den zukünftigen Bedarf an Freiflächen für eine industrielle Besiedlung angemeldet. Diese Bedarfsmeldungen, die alle noch verbliebenen Freiflächen im Ittertal umfasste, und auch das verwendete Ermittlungsverfahren wurden von der Bezirksregierung als völlig überzogen und als politisch begründete Vorratswirtschaft mit fragwürdigen Methoden zurückgewiesen. Die Bezirksregierung hat den gemeldeten Flächenpool danach rund um die Hälfte reduziert, weil er im Vergleich zu anderen Bedarfsmeldungen deutlich zu hoch war. Auch dieser „von Amts“ wegen reduzierte Bedarf konnte jedoch nicht „verortet“ werden, so dass Solingen ein Flächen-Pool zugestanden wurde.

ASUKM verabschiedet Gesamtgutachten und gibt Weg für die Entwicklung von Fürkeltrath 2 und Piepersberg-West frei

ASUKM-Sitzung 20.03.2017 TOP Gesamtgutachten

Unsere Anregung gemäß §24 GO NRW hatte für die heutige Sitzung des ASUKM keine aufschiebende Wirkung, weil zwar alle Mitglieder unsere Anregung zur Kenntnis genommen haben, aber bis auf die Grünen und Linken alle anderen Parteien eher genervt waren und das Thema Gesamtgutachten endlich vom Tisch haben wollten. Ungefähr so waren dann auch deren Kommentare.

Sehr enttäuschend ist insbesondere letztendlich die SPD, die sich sogar beeilte, als erste der anwesenden Parteien kommentieren zu dürfen und der Runde mitzuteilen, dass sie keinen Anlass sehen, unsere Anregungen oder die Entscheidungen der BVs zu würdigen und sie somit der Beschlussvorlage, also dem Gesamtgutachten und den weiteren Gewerbegebietsplanungen im Ittertal, zustimmen.

CDU, FDP und BfS wollten das Thema Gesamtgutachten endlich vom Tisch haben und zeigten letztendlich durch ihre Kommentare, dass sie nie ein ernsthaftes Interesse an einer Gesamtbetrachtung, d.h. der kumulativen Wirkung, wenn alle Gebiete im oberen Ittertal entwickelt sind, hatten.

Unsere Anregung wurde also im ASUKM nicht berücksichtigt. Offiziell wird sich der Hauptausschuss am 24.04. mit unserer Anregung befassen. Wir erwarten dann nur noch eine formale Antwort der Verwaltung.

Abstimmung:

Die Beschlussvorlage 2490 „Gesamtgutachten Ittertal“ wurde also mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP, BfS angenommen, Gegenstimmen kamen von Grünen und Linke.

Fazit:

Die Gewerbegebiete P-W und F2 können weiter entwickelt werden, Details werden jeweils bei den jeweiligen Gebieten betrachtet.

Die Intention hinter dem Gesamtgutachten, nicht in Steckbriefen zu denken, wird nicht beachtet. Es geht also alles so weiter, wie es 2012/13 begonnen wurde … zumindest was das Verfahren angeht, … wahrscheinlich wird es ein paar Auflagen mehr geben, die Gebiete kleiner werden …

Immerhin, Buschfeld soll aus dem RPD raus, das steht auch in der Beschlussvorlage.

Wer die Beschlussvorlage 2490 nachlesen will, findet sie hier: 2490 Beschlussvorlage.

PM 15.03.2017: Bürgerinitiative stellt gravierende Mängel an Beschlussvorlage zum Gesamtgutachten fest und regt Planungsstopp für weitere Gewerbegebietsentwicklungen im Ittertal an.

Am 20.03.2017 soll im ASUKM abschließend das Gesamtgutachten Ittertal verabschiedet werden. Als Bürgerinitiative sehen wir einige Ungereimtheiten, auf die wir mit einer Anregung und Beschwerde gemäß §24 der GO NRW an die Stadt am 13.03.2017 aufmerksam gemacht haben und hiermit der Presse mit einer Erläuterung zur Verfügung stellen.
Die Verwaltung der Stadt Solingen empfiehlt in einer Beschussvorlage (2409) dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität in seiner Sitzung am 20.03.2017 das Gesamtgutachten (Ittertal) als abgeschlossen zu erklären und die Verwaltung zu beauftragen die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. Gemäß Vorlage soll der Ausschuss außerdem beschließen, die Beschlüsse von Bezirksvertretungen (Gräfrath, Wald und Ohligs/Aufderhöhe/ Merscheid), außerdem die der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis zu nehmen.
Soweit, so gut. Aber vielleicht ist das doch nicht „so gut“?

Salamitaktik der Stadt
Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen sollen vom ASUKM zur Kenntnis genommen werden. Aufgreifen und ernsthaft beachten will man diese Beschlüsse aber nicht. Vordergründig werden die von den BVs geforderten Änderungen in den weiteren Planungsprozess verschoben. Praktisch bedeutet das aber eine Vorwegnahme von Entscheidungen, die bei ernsthafter Beachtung der BV-Ergänzungen sehr wahrscheinlich anderes entschieden würden.
Auch werden die von Bürgern auf einer Beteiligungsveranstaltung geäußerten Fragen zur kumulativen Wirkung aller existierenden und geplanten Gewerbegebiete im obere Ittertal einfach ignoriert.
Die Bürgerinitiative sieht in dem Vorgehen eine Salamitaktik, deren gesamthafte negative Auswirkungen erst erkennbar werden, wenn alle Salamischeiben (hier die Gewerbeflächen im oberen Ittertal in Haan, Wuppertal und Solingen) entwickelt sind.
Wie man Gutachten allein mit einem kurzen Wort aushebeln kann
Weiterhin ist nach wie vor eine vermeintliche Kleinigkeit in der Beschlussvorlage enthalten, die in der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung offengelegten Version des Gutachtens nicht enthalten war.
In der Empfehlung des Gesamtgutachtens vom 11.02.2016 heißt es : „Bei nachgewiesenem Gewerbeflächenbedarf und unter Berücksichtigung der verschiedenen Rahmenbedingungen wird empfohlen, an den Standorten Piepersberg West und Fürkeltrath II den Flächenbesitz der Wirtschaftsförderung als Gewerbegebiet zu entwickeln, …“
Die Verwaltung hat in der redaktionell überarbeiteten finalen Version des Gesamtgutachtens und in der Beschlussvorlage das Wort „insbesondere“ vor „den Flächenbesitz der Wirtschaftsförderung als Gewerbegebiete zu entwickeln…“ eingeschoben und hebt somit die ursprüngliche Empfehlung praktisch auf. Würde der Beschluss so gefasst, käme das einer Zustimmung zur Verplanung der Gesamtfläche gleich und nicht nur der ca. 45% Fläche, die sich im Besitz der Stadt befinden.
Geschwätz von gestern
Bemerkenswert ist auch die Genauigkeit mit der der einzuhaltende Freiraumkorridor auf Piepersberg im Gesamtgutachten beziffert wurde. 135 m sollen jetzt ausreichend sein.
Im Jahr 1996 hat eine Projektgruppe Umweltplanung der Städte, Solingen und Wuppertal in der „Konzeption zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ einen regionalen Richtwert von 500 m Breite für einen Biotopverbund-Korridor empfohlen. Heute scheinen Tiere und Pflanzen also genügsamer zu sein und mit weniger Freiraum auszukommen.
Versucht man planerisch eine Eventhalle in die Flächen am Piepersberg einzuzeichnen, wird sehr schnell klar, warum der Freiraumkorridor nunmehr auf 135 m schrumpfen muss. Würden die aus Umwelt- und Nachhaltigkeitsgründen sinnvollen 500 m berücksichtigt, hätte eine Halle auf Piepersberg keine Chance auf Realisierung.
Auch das ist eine Scheibe der Salamitaktik, mit der über Jahre immer mehr des benötigten Freiraums verkleinert wird.
Konsequenzen: Planungsstopp und Bewahrung der Grünflächen als Grünflächen
Wie sich inzwischen herausstellt, besteht überhaupt kein Bedarf neue Gewerbeflächen zu entwickeln. Laut neuesten Aussagen der Stadt existieren 77,8 ha ungenutzte Gewerbeflächen in Solingen. Auch erlaubt sich Solingen am Piepersberg-West die Flächen, die im Gutachten zur Ansiedlung von Gewerbe mit vielen Arbeitsplätzen vorgesehenen waren, einer Eventhalle zu opfern.
In der Beschlussvorlage wird empfohlen: „Bei nachgewiesenem Gewerbeflächenbedarf … die Flächen Piepersberg-West und Fürkeltrath II zu entwickeln.“
Die Konsequenz daraus kann nur sein, alle Gebietsentwicklungsplanungen zu stoppen, bis ein Gewerbeflächenbedarf nachgewiesen ist!
Unstrittig nachgewiesen ist dagegen der Bedarf an den Grünflächen für eine gewerbliche landwirtschaftliche Nutzung!

Anregung gemäß §24 GO NRW

Als Bürgerinitiative haben wir heute eine „20170314_BI RDI Anregung gemäß GO NRW“ bei der Stadt eingereicht.

Am 20. März 2017 soll im ASUKM (Planungsausschuss der Satdt Solingen) das Gesamtgutachten verabschiedet werden

  • OHNE die Beschlüsse der BV Gräfrath und Wald zu berücksichtigen,
  • OHNE die Eingaben der Bürger während der Öffentlichkeitsbeteiligung zur kumulativen Wirkung aller existierenden und geplanten Gewerbegebiete am oberen Rand des Ittertals zu berücksichtigen und
  • OHNE einer Korrektur einer kleinen aber feinen Textveränderung.

Aus diesem Grund reichen wir unsere „20170314_BI RDI Anregung gemäß GO NRW“ ein.