Die Unterlagen zum modifizierte Entwurf des Regionalplans Düsseldorf (RPD) werden in der Zeit vom 01. August bis zum 07. Oktober 2016 der Öffentlichkeitzur Einsicht ausgelegt und auch im Internet zur Verfügunggestellt.
Im Zuge der ersten Offenlegung des RPD im Jahr 2015 sind zahlreiche Eingaben von Gemeinden und Städten, Verbänden und Bürger bei der Bezirksregierung eingegangen und bearbeitet worden. Der Umfang dieser Überarbeitung macht nun eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.
Allerdings ist der wichtige Beschluss der Stadt Solingen, zukünftig Buschfeld nicht mehr als mögliche
Gewerbefläche auszuweisen, von der Bezirksregierung nicht umgesetzt worden. Das Kartenmaterial zeigt das Gebiet Buschfeld nach wie vor als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB), der die Ansiedlung von Gewerbe ermöglicht. Der Solinger Stadtrat hatte aber am 26.03.2015 beschlossen, dass eine Ausweisung von Buschfeld als ASB-Fläche abgelehnt wird.
Es lohnt sich also, genau hinzuschauen und die Öffentlichkeitsbeteiligung für Eingaben zu nutzen. [mehr]