Am 9. 12. 2013, also vor 2 Jahren, hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität (ASUKM) die Erstellung eines Gesamtgutachtens für das Ittertal zur Untersuchung der Auswirkungen durch die geplanten Gewerbe-Ansiedlungen beauftragt. Politik und Öffentlichkeit warten seitdem auf eine gutachterliche Zusammenfassung bestehender Einzelgutachten und Untersuchungen zur Nachhaltigkeit und Ökologie von Gewerbegebieten im Ittertal. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Baustein u.a. für die laufende Raumplanung im Rahmen des Regionalplanes.
Eine Anfrage von Ratsmitglied Dietmar Gaida (Grüne) zum Stand wurde am 29. 10. 2015 von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass Mitte November zunächst ein Entwurf intern vorgelegt und das Endergebnis dann im nächsten Jahr veröffentlicht werde. Die Verwaltung müsse den momentan vorliegenden Entwurf der Gutachter noch intern abstimmen und Ergänzungen zu ökonomischen und sozialen Aspekten vornehmen. Auf Nachfrage in der ASUKM-Sitzung am 09.11. teilte die Verwaltung weiter mit, dass der gutachterliche Teil nur Klimaaspekte berücksichtige und als Entwurf bereits seit Jahresanfang 2015 vorliege. Es fehle eine interne Abstimmung und die genannten ökonomischen und sozialen Ergänzungen durch die Verwaltung. Das Gutachten soll Anfang 2016 vorgestellt und beraten werden. Für die städtische Stellungnahme zum Regionalplan sei das zeitlich ausreichend.
Selbst der unbefangene Beobachter fragt sich nun irritiert, was sich hinter dieser Antwort der Verwaltung verbirgt.
Brachte das Gutachten nicht die gewünschten Ergebnisse und muss daher die Verwaltung den Text noch bearbeiten? Oder verzögert die Verwaltung die Veröffentlichung, um unter Termindruck eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden? Auch ist es sicherlich ein „Geschmäckle“, wenn die Verwaltung wesentliche Teile des Gutachtens selber erstellt.
Der ASUKM hatte ausdrücklich ein Gutachten beauftragt, „welches Politik und breiter Öffentlichkeit frühzeitig vor weiteren Beratungen vorgelegt werden soll“. Mit „frühzeitig“ meinte er u.a. VOR der Offenlegung des Regionalplan-Entwurfs im März 2015. Zu diesem Zeitpunkt konnten Bürger, Verbände und Politik Einsprüche anmelden. In diesem Umfeld hatte die Verwaltung auch eine Bürgerbefragung zum Thema Gewerbegebiete durchgeführt. Viele Unterlagen und Einzelgutachten wurden veröffentlicht, einzig das extra beauftragte Gesamtgutachten fehlte. Wie jetzt bekannt wurde, lag aber bereits ein Entwurf der Gutachter vor, der nicht veröffentlicht wurde.
Die Bürgerinitiative fragt daher:
Wenn das beauftragte Gesamtgutachten weiterhin nicht vorliegt, wie sollen Stadt, Politik und breite Öffentlichkeit zu den Planungen im Ittertal seriös Stellung beziehen können? Das gilt ebenso für die Offenlegung des Landesentwicklungsplanes bis 15.01.2016, der auch Rahmenbedingungen und Darlegungen zum Thema Flächennutzung enthält.
Die Bürgerinitiative sieht in dem derzeitigen Vorgehen eine folgenschwere Verschleppung, um die geplanten Gewerbegebiete im Ittertal auf lange Sicht im Regionalplan zu belassen. Die Bürgerinitiative fordert daher die umgehende Veröffentlichung des Originalgutachtens und der Ergänzungstexte der Verwaltung. Transparenz in Ergebnissen und im Prozess dient der Entscheidungsfindung und nimmt die Bürger mit.