Stellungnahme zum RPD Fassung 2015

Stellungnahme zum Planentwurf des Regionalplan Düsseldorf (RPD)

Die Bürgerinitiative Rettet das Ittertal nimmt zum Regionalplan wie folgt Stellung:

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Stellungnahme zum Entwurf für den Regionalplan Düsseldorf (RPD)
Hier: Kritik, Bedenken, Anregungen und Bitte um Änderungen

unter Bezug auf das Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 42 vom 16.10.2014 / nehmen wir als Bürgerinitiative „Rettet das Ittertal“ / nehme ich zum Entwurf des Regionalplans wie folgt Stellung:Den im Textteil des Entwurfes für den Regionalplan Düsseldorf dargelegten Grundsätzen und Zielen stimmen wir uneingeschränkt zu. Sie beschreiben in umfassen­der und klar ausgedrückter Form, unter welchen Bedingungen die zukünftige räumliche Ordnung zu gestalten und zu entwickeln ist.

Allerdings kommen wir nicht umhin, auf Ungenauigkeiten und Divergenzen zwischen textlicher und zeichnerischer Darstellung und vor allem auf Widersprüche zwischen geplanter Flächeninanspruchnahme und den formulierten Schutzzielen ein­zu­gehen. Diese betreffen die Freiflächen im Ittertal in Solingen mit den Bezeichnungen Buschfeld, Keusenhof, Fürkeltrath 2 und Piepersberg-West. Diese Flächen wurden für die Fortschreibung des LEP 2025 und des Regionalplans von der Bergischen Entwicklungsagentur benannt.

Das Ittertal mit seinen zahlreichen Seitenbachtälern hat erwiesenermaßen wichtige, vor allem auch regional bedeutsame Funktionen, wie an den folgenden Beispielen deutlich wird:

  • Biotopvernetzung / regionaler Grünzug – Das Ittertal verbindet als einziger Grünzug die folgenden großen Natura 2000-, FFH- und Naturschutzgebiete untereinander:
    Bergische Heideterrasse:
    Hildener Heide (sieben Naturschutzgebiete inkl. Hilden-Spoerkelnbruch; letzteres ist Natura 2000-Nr. DE-4807-302 mit 107 ha),
    Ohligser Heide
    (NSG-Nr. 2.1.10; FFH Natura 2000-Nr. DE-4807-303; 136 ha) und Krüdersheide und Götsche (NSG-Nr. 2.1.9; 55 ha).
    Ittertal:
    Mittleres Ittertal und Baverter Bachtal
    (NSG-Nr. 2.1.11).
    Tal der Wupper:
    Burgholz
    (NSG-Nr. 2.2.1; 613 ha), Steinbachtal mit Teufelsklippen (NSG-Nr. 2.1.1; FFH Natura 2000-Nr. DE-4708-302), Wupper zwischen Fuchskuhl und Unterholzer Bach (NSG-Nr. 2.1.2) und Wupper von Leverkusen bis Solingen (FFH Natura 2000-Nr. DE-4808-301; 555 ha).
  • Klimaökologische Funktion – Die Kaltluftentstehung und Bewegung im Ittertal führt zur Belüftung großer Teile der Städte Solingen, Haan, Hilden und Wuppertal, ist aber gleichermaßen für Flora und Fauna in diesem Grünzug von großer Bedeutung.
  • Naherholungsraum – Das Ittertal hat erhebliche soziale Bedeutung als Nah­er­holungs­raum für mindestens 40.000 Anwohner und Besucher. Hier ist auch die als überregionaler Radwanderweg ausgebaute Korkenziehertrasse und deren Rast- und Aussichtspunkt „Bahnpuffer“ mit Aussicht auf die Kornfelder der Planfläche Fürkeltrath 2 hervorzuheben.

Klimaökologische FunktionenDer Textteil des Regionalplanentwurfs beschreibt ausführlich die klimaökologischen Funktionen von Freiräumen. Denen kommt vor allem im Zusammenhang mit Klimaschutz und Klimaanpassung herausragende Bedeutung zu.

Flächen, die der Kaltluftentstehung dienen oder als Belüftungsschneisen dienen oder mit ihren Ventilationsschleusen als Luftaustauschgebiete wirken, sind bioklimatisch wert­volle Räume, vor allem im Zusammenhang mit Fließgewässern. Einengungen, Versiegelungen und jegliche Barrierewirkung sind zu vermeiden.

Was für die großräumige Betrachtung im Regionalplan gilt, ist auch auf kleinteiliger Ebene der Bauleitplanung und der Landesplanung gültig.

Die Stadt Solingen will nun ausgerechnet solche Flächen in Gewerbegebiete um­wan­deln, weil angeblich keine anderen Areale zur Verfügung stehen. Sie setzt sprichwörtlich alle Hebel in Bewegung, um die klaren Vorgaben des Regionalplans zu unterlaufen und auszuhebeln.

Die für alle örtlichen Raumplanungen Solingens grundlegende „Stadtklimaanalyse Solingen“ (Professor Dr. Wilhelm Kuttler, damals Universität Gesamthochschule Essen, später Universität Duisburg-Essen, 1993) stellt in ihrer planungsrelevanten Klimafunktionskarte für die Stadt Solingen eindeutig heraus, dass aus klimaökologischen Gründen jegliche weitere Bebauung unterbleiben sollte, um die Klimafunktionen des Tales nicht weiter zu gefährden. Für die Gebiete Fürkeltrath 2 und Buschfeld werden explizite Hinweise gegeben: „Möglichst von Bebauung und Trassenführung freihalten“ sowie „Senkung der bodennahen Schadstoffemissionen“. Für die Gebiete Piepersberg West und Keusenhof finden sich hier die Planungshinweise: „Bodennahe Schadstoffemissionen vermeiden“ und „Verinselung entgegenwirken“.

Seit 1993 wurden weitere Hanglagen des Ittertals zugebaut und die globale Klimaerwärmung ist stärker fortgeschritten als 1993 absehbar war. Unter Berücksichtigung der Klimaerwärmung seit 1993, die bekanntermaßen in den kommenden Jahren noch deutlich zunehmen wird , käme der Versuch, solch dringende Planungshinweise zu unterlaufen einem sträflichen Leichtsinn gleich.

Das von der Stadt Solingen in Auftrag gegebene und vor kurzem (Januar 2015) veröffentlichte Gutachten „Klimagutachten für das Ittertal in Solingen“ (Dr. Steinrücke, Klimatologie – Geographisches Institut – Ruhr-Universität Bochum, 2015) wird dem Anspruch „Klimagutachten“ nicht gerecht. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die rechnerische Ermittlung von Kaltluftmengen aus den Planungsgebieten. Dabei wurden Daten aus der Literatur verarbeitet. Die spärlichen Messungen stellen lediglich Momentaufnahmen dar. Sie bieten keine Grundlage um daraus Flussmengen vor allem über längere Perioden quantitativ bestimmen zu können.

Die wenigen Messungen beschränkten sich auf nur je einen halben Tag pro Gebiet.

Der Verlauf der Kaltluftströme wurde unter Anwendung logischer Überlegungen und unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten geschätzt. Die Einschränkung, dass es sich hier um eine „Insel-Berechnung“ und nicht um ein umfassendes, die Summenwirkung aller vier Gebiete berücksichtigendes Klimagutachten handelt, wurde von den Autoren bestätigt.

Trotzdem stellt das Gutachten fest, dass eine Bebauung der Fläche Buschfelds eine deutliche Verschlechterung der klimatischen Situation der angrenzenden Wohngebiete (Baverter Straße / Altenhofer Straße) mit sich bringen würde. Eine Wechselwirkung zwischen dem existierenden Piepersberg-Ost und dem geplanten Piepersberg-West führe zu einer Wärmeinsel im verbleibenden, dann sehr eingeengten, nur noch 135m breiten, Bachtal.

Leider verzichtet das 2015er Klimagutachten auf die von den Bürgern der Stadt Solingen geforderte / im Stadtrat beschlossene Aussage über die Summenwirkung der vier Areale. Wechselwirkungen werden nur erwähnt (s.o.), jedoch nicht quantitativ ermittelt.

Eine solche Ausarbeitung kann die bestehende Stadtklimaanalyse aus dem Jahr 1993 daher nicht ersetzen.

(Anmerkung. Wir gehen an dieser Stelle ausführlicher auf dieses, aus unserer Sicht äußerst lückenhafte Gutachten ein, weil die Stadt Solingen es in ihrer Stellungnahme zum Regionalplanentwurf als Beleg dafür anführen wird, dass der Bebauung der vier Planflächen aus klimaökologischer Sicht keine Bedenken entgegenstehen würden.)

Siedlungsstruktur

Zur Siedlungsstruktur hebt der Entwurf für den Regionalplan Düsseldorf hervor, dass die kommunale Baulandentwicklung bedarfs­gerecht sein muss, und die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung den Vor­rang hat.

Auch die Existenzfähigkeit von Landwirtschaftsbetrieben ist bei der Sied­lungs­ent­wick­lung zu berücksichtigen.

Der Freiraumschutz hat Vorrang und Teilräume sind nicht isoliert zu betrachten.

Für das Bergische Land wird die durch Industrie als auch bäuerlich geprägte Landschaft mit ihrer starken Vernetzung der Siedlungsstrukturen untereinander und mit den Freiräumen hervorgehoben. Diese als „Bergisch Pepita” bezeichnete Durchmischung von Wohnen und Arbeiten soll nach Vorstellung des Planungsgebers unter Verzicht auf große Monokulturen erhalten und weiterentwickelt werden. Die ausführlichen Vorgaben des LEP-Entwurfs 2013 zur flächensparenden Siedlungsentwicklung und zur nachhaltigen Nutzung der Ressource Boden (mit Blick auf die Bodenschutzziele) werden hervorgehoben.

Landwirtschaft

Die Flächen aller vier Planungsgebiete stehen in landwirtschaftlicher Nutzung und weisen Böden mit hoher nachhaltiger Fruchtbarkeit auf. Ihre Umwidmung in Siedlungsareale mit gewerblicher und industrieller Nutzung würde ihre wichtigen Funktionen als landwirt­schaft­liche Nutzflächen zu Nichte machen, mit allen damit verbundenen Nachteilen. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Thema Landwirtschaft im Entwurf des Regionalplans ist ausdrücklich hinzuweisen. Zudem würde die Umwandlung in massiver Weise gegen die Bodenschutzziele des Landes und des Bundes verstoßen.

Angeblicher Flächenbedarf der Stadt Solingen

Was uns als Bürgerinitiative allerdings besonders irritiert und auch Fragen aufwirft, sind Feststellungen im Regionalplanentwurf zum Flächenbedarf.

Aus dem RGBS-Konzept („Regionales Gewerbeflächenkonzept Bergisches Städtedreieck“; Bergische Entwicklungsagentur 2012) für die bergischen Städte Wuppertal, Remscheid, Solingen werden kritiklos die dort genannten „Regional bedeutsame[n] Standorte“ übernommen.

Das steht doch klar im Widerspruch zu dem, was im Regionalplanentwurf steht. Denn dort wird der gemeldete Flächenbedarf deutlich in Zweifel gezogen (siehe Gesamtbegründung RPD Seiten 302 bis 304).

Ausdrücklich wird ebendort ausgeführt, dass der vom Städtedreieck ermittelte Gesamtbedarf von 1.000 Hektar im Vergleich zu anderen Planungs­re­gionen (z.B. Kreis Mettmann, Stadt Düsseldorf) und auch im Vergleich zur Gesamtplanungsregion (in Summe 3.000 bis 3.200 Hektar) sehr hoch angesetzt erscheint. Diese Ansied­lungs­absicht „muss eher als politisches Ziel gewertet werden“ (Zitat S. 303 RPD).

Die Bürgerinitiative „Rettet das Ittertal“ hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des LEP 2025 („Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen“) darauf hingewiesen, dass der Flächenbedarf für Solingen viel zu hoch angesetzt ist, die vorhandenen Reserven in Form von Brachflächen unzureichend berücksichtigt werden und die Flächenplanung sich vornehmlich an der Vor­ratshaltung und nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert.

Wir stellen fest, dass in den letzten Jahren in großem Umfang innerstädtische Gewerbeflächen wegen mangelnder Sicherung der Flächen für produzierendes Gewerbe bzw. Dienstleistungsgewerbe an großflächige Fremdnutzungen verloren gegangen sind.

Dies erzeugt künstlich einen Bedarf an Flächen in den Freiräumen der aber überhaupt nicht durch Ansiedlungswünsche begründet ist.

Zur Erläuterung: Von 1990 bis 2013 hat sich die Zahl der Industriebetriebe in Solingen um 41,5% von 229 auf 134 reduziert. Eine Folge der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und des Strukturwandels in der Industrie.

Im Textteil des Regionalplanentwurfs wird sehr zutreffend darauf verwiesen, dass eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung nicht über Gebühr zu Lasten des Freiraums gehen soll. „Angesichts der hohen Freiraum­wertig­keit in den bergischen Großstädten ist eine Inanspruchnahme von 500 ha im Freiraum für eine gewerbliche Entwicklung kritisch zu sehen.“ (Zitat Seite 303 RPD). Warum übernimmt der Entwurf des Regionalplans trotz dieser selbst vorgebrachten massiven Bedenken die vorgenannten Freiflächen?

Für uns ebenso nicht nachvollziehbar ist Ihre vor diesem Hintergrund vorgetragene Haltung: „Dennoch soll als Signal aus dem regionalen Gewerbeflächenkonzept für die Fortschreibung aufgenommen werden, dass viele Ansiedlungen nicht erfolgreich umgesetzt wurden, weil Flächen fehlten.“ (Zitat S. 304 RPD). Sie selbst ziehen zuvor jedoch stark in Zweifel, ob aus den (angeblich) nicht befriedigten Flächennachfragen von Investitionswilligen ein annähernd zutreffender zukünftiger Flächenbedarf ermitteln lässt.

Die Behauptung der Stadtverwaltung und Wirtschaftsförderung der Stadt Solingen, dass Ansiedlungen von Gewerbe nicht erfolgten, weil Flächen fehlten, ist schlichtweg falsch!

Nur ein Beispiel: Seit über 14 Jahren steht das voll entwickelte Gewerbegebiet Fürkeltrath 1 mit einer Nettofläche von 3,6 Hektar und bester Transportverkehrsanbindung (300 m bis zur Autobahnauffahrt A46 Haan-Ost) leer und konnte bisher nicht verkauft werden (vgl. Bebauungsplan W309 vom 18.10.2001).

Warum wurden „in der Fortschreibung [..] die vorgeschlagenen Standort berück­sich­tigt und zu einem sehr großen Teil auch in der zeichnerische Darstellung (Tab. 7.1.4.4.2.3.) übernommen“? (Zitat Seite 304 RPD)

Mit diesem Vorgehen würde der Regionalplan, sofern er in der vorliegenden Fassung verabschiedet würde, gegen etliche seiner Grundsätze und Ziele verstoßen und Rechtsunsicherheiten begründen.

Wir fordern Sie, die Regionalplanungsbehörde, dazu auf, nicht nur in wohlgekleideten Worten die Grundsätze und Ziele der Raumplanung zu beschreiben, sondern diese auch durch daran angepasste Vorgaben für die örtliche Bauleitplanung auszurichten.

Die Kommunen werden immer, wie auch an diesem Beispiel deutlich wird, versuchen planerische Interessen unabhängig von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten durchzusetzen. Mit den Scheinargumenten Wirtschaftswachstum, Gewerbesteuer und Arbeitsplätze sollen bedenkenlos ökologisch sensible, schützenswerte Freiflächen in industrielle Gewerbegebiete umgewidmet werden. Das kann Ihnen als Verantwortliche für die Raumplanung nicht gleichgültig sein.

Fazit

Wir stellen folgendes fest:

  • Ein Flächenanspruch, wie er als „erkennbarer Bedarf“ von der Stadt Solingen formuliert wird, liegt nicht vor. Mit der Feststellung des Oberbürgermeisters, man müsse Investoren etwas anbieten können, wenn sie „anklopfen“, wird zum Ausdruck gebracht, dass man Vorräte schaffen will; das steht im Widerspruch zum Regionalplanentwurf.
  • In ausgewiesenen Gewerbegebieten können z.T. seit Jahrzehnten Flächen nicht verwertet werden.
    Ein Beispiel dafür ist das 2001 entwickelte und voll erschlossene Gewerbegebiet Fürkeltrath 1, für das bis heute keinen Investor gefunden wurde.
    Ein weiteres Beispiel ist die seit Jahrhunderten als Industriegebiet genutzte Fläche am Birkenweiher, für die sich nach Auskunft der Wirtschaftsförderung kein produzierendes Gewerbe finden ließ. Jetzt wurde die Fläche für anderweitige Nutzung verkauft.
  • Die angeblich hohe Nachfrage von Interessenten trifft nicht zu.
    In unserer Region besteht bereits ein Überangebot an Gewerbeflächen. Auch Solingen verfügt derzeit noch über 50 ha an freien Flächen und Brachen. Die Vorhaben im Ittertal dienen somit ausschließlich der Abwerbung von Gewerbebetrieben aus benachbarten Gemeinden. Einen solchen Wettbewerb halten wir / halte ich für unsinnig.
  • Das Bedarfskonzept des Bergischen Städtedreiecks wird mit dem Argument „mehr Gewerbesteuer, mehr Arbeitsplätze“ ausschließlich wirtschaftlich begrün­det.
    Dass Solingen große wirtschaftliche Probleme hat, ist unbestritten. Diese mit der Umwidmung von Freiflächen in industrielle Nutzung lösen zu wollen, zeugt von alten Denkmustern und verkennt den Strukturwandel.
  • Grundsätze der „nachhaltigen Raumentwicklung“ (ökologische und soziale Funktionen) bleiben völlig unberücksichtigt.
    Das „Aktionsprogramm Nachhaltigkeit“ der Stadt Solingen, in dem der Bodenschutz eine besondere Bedeutung hat, wird ignoriert. Entwicklungsräume für nachfolgende Generationen werden nachhaltig geschädigt.
  • Von den ursprünglich für Indus­trieansiedlungen angeblich so dringend benötigten vier Standorten im Ittertal soll nach jüngsten Vorstellungen nun einer für eine Mehr­zweck­halle mit großem Parkplatz zweckentfremdet werden. Parkplätze und Halle werden die gesamte Fläche des geplanten Piepersberg-West beanspruchen.
  • Der Grundsatz Innenraumentwicklung vor Außenraumentwicklung wird missachtet.
  • Tiefgreifende Schäden auf wichtige und über das Gebiet hinausreichende ökologische Funktionen des Ittertals (Klima, Flora und Fauna, Wasserläufe und Wasserqualität, Landschaftsschutz) sind zu befürchten.
  • Alle vier Plangebiete werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Fruchtbarkeit der Böden ist durchweg hoch. Die Existenz von diesen Landwirtschaftsbetrieben würde stark gefährdet. Bodenschutzziele (Schutz der Ressource Boden) des Landes und des Bundes blieben völlig unberücksichtigt.
  • Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde hat sich in seiner Sitzung am 17.12.2013 dafür ausgesprochen, das Ittertal als regional bedeutsamen Grünzug zu erhalten und wegen des hohen (ökologischen) Raumwiderstands, der in einem ersten Gutachten aus dem Jahr 2013 bestätigt wurde, von weiteren Planungen zur Besiedlung Abstand zu nehmen.
  • Ein für die Bewertung des Ittertals im Dezember 2013 beschlossenes und erst im Oktober 2014 beauftragtes Gutachten über die gesamtökologischen Auswirkungen der Gewerbebesiedlungen im Ittertal wird erst im Sommer des Jahres 2015, also nach Ende der Offenlagefrist des Regionalplans, erwartet. Der Verdacht liegt nahe, dass die Auftragsvergabe bewusst verzögert wurde.

Angesichts der vorangestellten Bemerkungen und Bedenken halten wir / halte ich es für notwendig, den vorgelegten Entwurf des Regionalplans bezüglich der von der Stadt Solingen gemeldeten Flächeninanspruchnahme zu korrigieren und das Ittertal von weiteren Besiedlungsplanungen auszunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Rettet das Ittertal