Mit der Veröffentlichung des Gesamtgutachtens lebt quasi der Prozess zur Ausweisung und Entwicklung von neuen Gewerbegebieten im Ittertal wieder auf.
Das Gutachten empfiehlt, „nur noch“ die Flächen in Fürkeltrath 2 und Piepersberg-West zu entwickeln, die sich im Besitz der Stadt Solingen befinden. Das bedeutet, für diese Gebiete werden Bebauungspläne entwickelt, damit die Vermaktung erfolgen kann.
Dazu hat die Verwaltung die Beschlussvorlage 1417 in den ASUKM (Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität) eingebracht.
Das weitere städtische Vorgehen ist wie folgt:
- 11.02.2016 – ASUKM gibt den Entwurf des Gutachtens zur Beratung wie folgt frei
- 08.03.2016 – Beirat Untere Landschaftbehörde
- 10.03.2016 – Bürgerbeteiligung in Form einer zweistündigen Veranstaltung mit Thementischen
- 11.04.2016 – BV Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid
- 18.04.2016 – BV Wald
- 19.04.2016 – BV Gräfrath
- 20.06.2016 – ASUKM
Der ASUKM hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 das Gesamtgutachten und die Stellungnahmen der unteren Landschaftsbehörde, den Bezirksvertretungen und die Anregungen der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die von den Bürgern vorgetragenen Aspekte insbesondere zur kumulativen Wirkung aller Gewerbegebiete im oberen Ittertal in das Gutachten einarbeiten zu lassen.
Details siehe hier
Vermutlich im September 2016, wenn der Rat der Stadt Solingen zum neuen Regionalplan für den Bezirk Düsseldorf Stellung nimmt, wird das Gesamtgutachten wieder auf die Agenda kommen.
- 20.03.2017 – ASUKM
Vorlage 2490 – Gesamtgutachten Ittertal, Umsetzung der Anregungen und Beschlüsse aus dem Beteiligungsprozess
Der ASUKM fasst mehrheitlich bei drei Gegenstimmen (RM Herr Gaida, SB Frau Tönnies, SB Herr Pieck) den folgenden Beschluss:
„Der ASUKM erklärt das Gesamtgutachten für abgeschlossen und beauftragt die Verwaltung, die unter Punkt 6.3 dargestellten Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen.“
Auszug aus der Vorlage 2490:
6.3. Auswirkungen auf die weiteren Planverfahren
Die Ergebnisse des Gesamtgutachtens wirken sich auf nachfolgende Planverfahren inhaltlich aus. Dabei sind insbesondere zu nennen:
- Erarbeitung standortbezogener Nutzungskonzepte ( z. B. ökologisch orientierte Gewerbegebiete),
- Durchführung von Artenschutzprüfungen,
- Erarbeitung stadtklimatischer Optimierungsvorschläge (z.B. für Piepersberg West und Fürkeltrath II)
- Durchführung verkehrlicher Detailuntersuchungen und
- die Darstellung und ggf. Untersuchung lufthygienischer Aspekte.
Die Empfehlungen des Gesamtgutachten in Hinblick auf die Verbesserung der Biotopstrukturen für den Hirschkäfer, Schaffung von Querungshilfen für Fledermäuse im oberen Ittertal und Verbesserung der Wanderwege-verbindungen für die Erholungsnutzung werden in die anschließenden Verfahren (Bebauungsplan/Bauvorhaben) einfließen.
6.3.1 Berücksichtigung der Vorbelastungen
Im Rahmen des Gesamtgutachtens wurden die vorhandenen Gewerbegebiete in Haan und Solingen als Vorbelastung erfasst und bewertet. Die weiteren geplanten Baugebiete auf Solinger Stadtgebiet (Kapitel 4.3.2. Sonstige Planungen im Untersuchungsgebiet) wurden ebenfalls bewertet.
Sie haben keine erheblich relevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter im Zusammenhang mit den geplanten Gewerbegebieten.
Nach Rücksprache mit der Stadt Haan bestehen unverbindliche Überlegungen, den Bereich nördlich der L 357n angrenzend an die A46 direkt gegenüber von Fürkeltrath II gewerblich zu entwickeln. Dort sind noch keinerlei Verfahrensschritte eingeleitet, sodass der Bereich nach wie vor im FNP der Stadt Haan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Im Klimagutachten für das Ittertal wurde darauf hingewiesen, dass sich bei einer Realisierung dieses Gewerbegebietes der Effekt der Erwärmung an diesem Standort verstärken kann. Dieser Sachverhalt soll im Rahnen des Bebauungsplans Fürkeltraht II weiter untersucht und mögliche Minderungsmaßnahmen
aufgezeigt werden.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Gräfrath zur Betrachtung der Gesamtwirkung aller Bauvorhaben im und am angrenzenden Ittertal auf die verschiedenen Schutzgüter wird in den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltberichten im Kapitel Kumulative Wirkungen mit anderen Planungen für die Bebauungspläne Piepersberg-West und Fürkeltrath II umgesetzt.