Kommentar zur Buschfeld-Entscheidung im Regionalplan

Gewerbeansiedlung im Buschfeld ist möglich, schrieb das ST am 8. Juli 2017 in einem Bericht.

In der Tat haben CDU/FDP im Regionalrat für den Vorschlag der Bezirksregierung gestimmt, Buschfeld im Regionalplan als Gebiet für Gewerbeansiedlungen zu belassen. Das ist echte Wendehalspolitik. Im Rat der Stadt Solingen, wie übrigens auch im Rat der Stadt Haan, wurden mit großen Mehrheiten Beschlüsse gefasst, Entwicklungen von Buschfeld zu einem Gewerbegebiet ad acta zu legen.

Herr Müller von der FDP brüstet sich sogar über Facebook, er habe etwas Besonderes für Solingen geleistet. Herr Müller ist aber nicht alleine, auch Herr Gluch als Solinger CDU-Vertreter im Regionalrat und Herr Dr. Grumbach als Vertreter für die BFS, haben sich gegen das Votum des Stadtrates und somit gegen ihre eigenen Kollegen in den Parteien gestellt.

In Wahrheit hat sie massiv gegen die Interessen Solingens und seiner Bürger gehandelt. Umwelt und Nachhaltigkeit kümmern sie offenbar nicht. Das gab Herr Müller zum Beispiel schon vor einiger Zeit im Ratsausschuss ASUKM durch einen Zwischenruf, ihm sei es ziemlich gleichgültig was in 10 oder 20 Jahren passiere, bekannt. Ausgerechnet der örtliche Vertreter einer Partei, die mit ihren legendären Bundesministern Genscher, Baum und Mayhofer die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik in Deutschland begründet und zu ihrer heutigen Bedeutung geführt haben.

Alle drei Ortspolitiker haben sich gegen den Ratsbeschluss UND die dringenden Empfehlungen der Gutachter im Gesamtgutachten Ittertal gestellt. Die Gutachter hatten unmissverständlich herausgestellt, dass die negativen Auswirkungen auf die Natur, der dramatische Verlust von Ackerböden und der Verlust an Erholungsraum für Solinger Bürger sowie die erheblichen Emissionen schwerer wögen als die ohnedies unsicheren wirtschaftlichen Erwartungen. Es braucht nicht viel Phantasie, allerdings ein bisschen gesunden Menschenverstand, um sich auszumalen, mit welcher Wucht allein die umliegenden Wohngebiete durch Verkehr und Emissionen zerstört würden, wenn Buschfeld zu einem Gewerbegebiet wird.

Auch braucht sich niemand mehr über Politikverdrossenheit zu wundern, wenn demokratisch gefaßte Mehrheitsbeschlüsse derart hintertrieben werden und Gutachten mißachtet werden.

Es ist nur zu hoffen, dass dies publik und von den Bürgern bei der nächsten Wahl berücksichtigt wird. Man muss sich auch die Frage stellen, was die ganze kostspieliger Theateraufführung mit Bürgerbeteiligung, Online Umfrage, Zeitungsumfrage und Gesamtgutachten überhaupt soll, wenn Politiker anschließend doch machen was sie wollen.

Buschfeld bleibt potenzielles Gewerbegebiet

Im Regionalrat wurde am 06. Juli 2017 der aktuelle Entwurf des „Regionalplan Düsseldorf“ (RPD) beraten und beschlossen. Zum Jahresende soll es erneut der offengelegt werden, bevor es dann abschließend beschlossen werden soll.

In diesem Entwurf sind auch nach allem bisherigen Protest, Eingaben, online Petitionen und Ratsbeschlüssen in Solingen und Haan immer noch alle betroffenen Gebiete Buschfeld, Fürkeltrath 2, Keusenhof und Piepersberg-West als potenzielle Gewerbegebiete eingetragen. Der Gebietsentwicklungsplan von 1999 wird also unverändert weitergeschrieben. Veränderungen im Umfeld, wie das seit 2006 bestehende NSG Ittertal angrenzend an Buschfeld, die zu einer Neubewertung führen müssten, oder selbst die Empfehlungen des aufwendigen Gesamtgutachtens Ittertal werden nicht berücksichtigt.

Die GRÜNEN im Regionalrat hatten daher einen Antrag gestellt, zumindest das Gebiet Buschfeld aus dem RPD rauszunehmen, weil in den Städten Solingen und Haan es dazu jeweils Ratsbeschlüsse gab, die für den Erhalt von Buschfeld als Grünfläche votieren. In Solingen hatte es dazu sogar eine breite Mehrheit aus allen Fraktionen (CDU, SPD, G/B90, BfS, Linke) bis auf die FDP.

Im Regionalrat kippten aber die Solinger Vertreter von CDU und BFS, so dass eine Mehrheit von 1 Stimme für den Verbleib von Buschfelds als Gewerbegebiet im RPD entstand.

Den Antrag der GRÜNEN wurde mit 16 Stimmen von CDU und FDP/FW gegen die 15 Stimmen von SPD, GRÜNE und Linke abgelehnt.

Finales Gesamtgutachten Ittertal vorgestellt

Im ASKUM stellte am Montag Abend die Gutachterin von BKR Aachen den Nachtrag zum Gesamtgutachten vor. Dieser Nachtrag fasst die Nachuntersuchungen an, die durch die Eingaben bei der Bürgerbeteiligung angeregt wurden. Im wesentlichen wurden die Bereiche Klima, Erholung und Biotopverbund erneut betrachtet. Kurz zusamengefasst lautet die Empfehlung, Fürkeltrath 2 und Pipersberg-West können bebaut werden, ohne dass negative Auswirkungen auf das Ittertal zu befürchten seien.

Also können alle aufatmen, die schon die Flächen geistig verplant hatten.

Im Kleingedruckten, also in den inhaltlichen Ausführungen auf vielen Seiten vorher, wird das durchaus kritischer dargestellt: „keine der Flächen ist hinischtlich der Wirkung einer Bebauung unkritisch für das Ittertal“. Es ist nur eine Frage der Gewichtung, was beim Fazit überwiegt. Aber das durchschaut am Ende sowieso keiner mehr, das liest keiner und bewertet niemand ausgewogen, weil letztendlich politisch entschieden wird.

Wir haben ein paar Anmerkungen:

  1. Die Entscheidungen, welche Gebiete im Regionalplan bleiben und als Gewerbegebiete entwickelt werden können und wo sich das neue Leuchtturmprojekt „Bergische Arena“ ansiedeln darf, hat der Rat im September bereits getroffen. Ohne die Endfassung des Gutachtens abzuwarten!

    Als Bürger fragt man sich, wozu eigentlich das ganze Gutachtentheater, wenn es letztendlich nicht berücksichtigt wird?

  2. Im Frühjahr wurden wir Bürger beteiligt und durften die vorläufigen Ergebnisse des Gutachtens kommentieren und Nacharbeiten zur Präzisierung anregen.
    Eine wesentliche Forderung aus der Bürgerschaft war, die kumulative Wirkung im oberen Ittertal zu untersuchen, wenn von Haan-Ost bis zum Gräfrather Stadtkern alle vorhandenen und geplanten Gewerbegebiete entwickelt, d.h. bebaut sind.

    Und das Ergebnis? Es gibt dazu keine Aussage. Diese Frage wurde schlichtweg ignoriert und somit nicht untersucht. Laut Gutachterin gehören Untersuchungen zum Bestand und entsprechende Wechselwirkungen nicht zum Untersuchungsgegenstand. Daher macht das Gutachten dazu keine Aussage. Es wurde lediglich untersucht, ob Piepersberg-West und Fürkeltrath 2 sich wechselseitig beeinflussen würden. Ergebnis siehe oben.

    Als Bürger fragt man sich, wozu eigentlich eine Bürgerbeteiligung, wenn die da geäußerten zentralen Sorgen zur baulichen Verdichtung einfach so ignoriert werden?

  3. Im neuen Entwurf des Regionalplans ist das Ittertal als Biotop-Verbund zweiten Ranges eingezeichnet. Das ist immerhin ein gewisser Erfolg. Leider ist die Schlussfolgerung dann nicht, es muss alles dafür getan werden, die Situation zu verbessern, sondern, man vernimmt förmlich ein Durchatmen, dass es nur „zweiten Ranges ist“. Das legitimiert die weitere Gewerbeflächenentwicklung ohne Auflagen. Dass der Biotopverbund weiter besteht auch wenn die Schneise bei Piepersberg auf 135m reduziert wird, wurde durch die Betrachtung von zwei aus unserer Sicht ungeeigneter Tierarten belegt: die Fledermausart „Großer Abendsegler“, der in großen Höhen mehrere 100km zurücklegt und der kleine „Hirschkäfer“, der so immobil ist, dass er sowieso nicht über den Roggenkamp kommt.

    Als Bürger fragt man sich, schaut man bewusst nicht genauer hin, weil man das Ergebnis fürchtet?

  4. Und zum guten Schluss findet sich in der Zusammenfassung des Gutachtens eine klitzekleine redaktionelle Änderung, die das Gesamtergebnis komplett auf den Kopf stellen kann.
    Im jetzt vorgelegten finalen Gutachten für den Planungsraum Ittertal steht unter 4.3.4 (Seite 115) „Empfehlungen“:
    „- an den Standorten Piepersberg-West und Fürkeltrath II insbesondere den Flächenbesitz der Wirtschaftsförderung als Gewerbegebiet zu entwickeln …“

    Zuvor stand im bisherigen Entwurf und in der Öffentlichkeit diskutierten Gesamtgutachten unter 4.2 (S. 92) unter „Fazit und Empfehlungen für das weitere Vorgehen im Ittertal“:
    „-  an den Standorten Piepersberg-West und Fürkeltrath II den Flächenbesitz der Wirtschaftsförderung als Gewerbegebiet zu entwickeln …“

    Der Unterschied ist beträchtlich.
    Es bedeutet letztendlich, dass nicht nur der momentane Flächenbesitz der Stadt zu Gewerbegebiet werden könnte (ca. 45% der bisherigen Planungsflächen) sondern bis zu 100% oder sogar darüber hinaus. Diese kleine redaktionelle Änderung durch Einfügen von „insbesondere“ verändert die Gesamtaussage des Gutachtens beachtlich! Dadurch werden jetzt doch wieder die potentiellen Gesamtflächen möglich, die vorher u.a. wg. „Unwirtschaftlichkeit“ rausgefallen waren.

    Als Bürger fühlt man sich da schlicht veräppelt! Die Stadt dreht sich ihr Gutachten, wie es ihr passt.

Wuppertal ermöglicht die Erschließung von Piepersberg-West

Der Wuppertaler Stadtentwicklungsausschuß ermöglicht durch einen Aufstellungsbeschluß die Erschließung des Gebietes Piepersberg-West von Wuppertaler Seite aus. Der BHC kann weitere Planungen und Gutachten zur Bebauung mit der Bergischen Arena einleiten.

Der Aufstellungsbeschluss wurde mit großer Mehrheit von CDU und SPD bei Gegenstimmen von den Grünen verabschiedet. Jetzt hat der BHC zwar noch keine endgültige Entscheidung über den Standort, aber eine gewisse Rechtssicherheit, um Gutachten zu Verkehr, Lärm und Naturschutz im Rahmen einer Bebauungsplanung zu erstellen. Denn mit Auflagen zum Lärmschutz, der Verkehrsbelastung und den Umweltbelangen ist bei dem Vorhaben mit 7.000 Sitzplätzen und 4.000 Parkplätzen zu rechnen.

Der Solinger Rat hatte bereits im September den notwendigen Aufstellungsbeschluss zu Piepersberg-West gefasst.

Interessant ist, dass alle politischen Beführworter ihr Urteil gefällt haben, ohne die Fertigstellung des „Gesamtgutachten Ittertal“ abzuwarten.
Nach Vorstellung des Entwurfs des Gutachtens und Beteiligung der Öffentlichkeit, sollten die Belange und Einwände der Bürger eigentlich berücksichtigt werden. Insbesondere die kumulative Wirkung aller vorhandenen und geplanten Gewerbegebiete im oberen Ittertal sollte in das Gutachten eingearbeitet werden. Und eigentlich wollte die Politik erst entscheiden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Eigentlich …

Das fertige Gesamtgutachten ist immer noch nicht da …

Und alle betonen, dass die Entscheidung für den Aufstellungsbeschluss kein Entschluss für den Hallenbau bedeutet, eigentlich ist das klar.

Eigentlich …