- Unsere Stellungnahme zur Fassung 2016
- online Petition zur Fassung 2016
- Unsere Stellungnahme zur Fassung 2015
Im aktuellen Planentwurf des Regionalplan Düsseldorf (RPD) werden Planungen zu Raumordnung, Flächenverbrauch und zugehörigen Fragen zur Regionalebntwicklung mit einem Zeithorizont über 2025 hinaus behandelt. Der RPD ist Teil des aufzustellenden Landesentwicklungsplans 2025.
„Neue Ziele, neue Grenzen, neue Themen. Ein anvisierter neuer Landesentwicklungsplan, ein neuer Planungsraum, vor allem aber die Notwendigkeit sich über zukünftige Ziele und Strategien aufgrund der aktuellen ökonomischen, sozialen und ökologischen Situation zu verständigen, veranlassen den Düsseldorfer Regionalrat eine neue Regionalentwicklung vorzubereiten.
In der Region gibt es viele – nicht selten einander widersprechende – Interessen und Nutzungen. Freiräume sollen erhalten, Flächen für Wohnen und Arbeiten geschaffen und Infrastruktur (aus)gebaut werden. Ob Bürger, Unternehmen oder die Natur – alle haben ihre berechtigten Flächenansprüche. Aufgabe der Regionalplanung ist es, diese Ansprüche verantwortlich miteinander zu koordinieren. Es gilt, sie zu einem Ganzen zusammenzubringen und Synergieeffekte zu nutzen. Dieses nicht ganz einfache Ziel ist nur in Zusammenarbeit der regionalen Akteure aus den Städten und Gemeinden und der verschiedenen Interessensvertretern aus Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu schaffen. Deshalb verstehen der Regionalrat und die Regionalplanungsbehörde die Fortschreibung ihres Regionalplans vor allem als Raum für konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Region.“
Soweit als Zitat die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf.
2016:
Offenlegung und Stellungnahmen zum zweiten Entwurf
Nach der ersten Runde (siehe weiter unten) der Öffentlcihkeitsbeteiligung folgt nach der Überarbeitung die zweite Runde.
Vom 01. August bis einschließlich 07. Oktober 2016 liegen die Unterlagen erneut öffentlich aus.
In der Regel ist eine Einsicht in den jeweilgen Rathäusern möglich oder einfacher über folgenden Link:
Die Verfahrensunterlagen sind überarbeitet worden. Entsprechende Unterlagen (aktueller zweiter Planentwurf, Begründung, Umweltbericht) finden Sie hier 2. Entwurf RPD.
Um die Plandarstellungen des 2. RPD-Entwurfs (aufbauend auf dem Regionalratsbeschluss vom 23.06.2016) einfacher betrachten und analysieren zu können, wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf ergänzende PDF-Dateien erzeugt. In diesen Dateien ist es durch Zuschalten oder Wegschalten möglich, sich verschiedene thematische Inhalte der Plandarstellung für alle Kommunen der Planungsregion Düsseldorf anzeigen lassen (maßgeblich bleibt aber der Planentwurf, der Gegenstand der Verfahrens – und Öffentlichkeitsbeteiligung ist und nicht die Ebenen-PDFs).
Es ist wieder eine Stellungnahme möglich. Die Frist reicht bis zum 07. Oktober 2016 und das Vorgehen ist wie 2015 (siehe unten)
2015:
Offenlegung und Stellungnahmen zum ersten Entwurf
Bis zum 31.03.2015 können Stellungnahmen durch Bürger, Verbände, Stadträte und sonstige Beteiligte abgegeben werden.
Danach sieht der Zeitplan bis zur Inkrafttretung des neuen Regionalplans wie folgt aus:
- Auswertung durch die Regionalplanung
- Entscheidungen über weitere Schritte (nochmalige Beteiligung, Erörterung mit Verfahrensbeteiligten) und ggf. entsprechende Durchführung
- Regionalratsvorlage zum Aufstellungsbeschluss mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (im Internet einsehbar)
- Beschlussfassung durch den Regionalrat (voraussichtlich 2016)
- Anzeigeverfahren bei der Landesplanungsbehörde
- Bekanntmachung (Inkrafttreten)
Unsere Stellungnahme zum RPD Fassung 2015
Eingabe zum Regionalplan
Anregungen und Bedenken können bis zum 31.03.2015
- schriftlich per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32,Postfach 300865, 40408 Düsseldorf),
- per Telefax (0211-475-2300),
- elektronisch per E-Mail () oder
- nach telefonischer Anmeldung (0211-475-2356/-2306) persönlich zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde
eingereicht werden.
Den aktuellen Entwurf des Regionalplans mit allen Anlagen können Sie hier einsehen. Vorsicht, sehr umfangreich!
Unterschriftenliste als Protestschreiben für bis zu 7 Unterzeichner, download als pdf-Datei
Die Stellungnahme der Stadt Solingen können Sie der Beschlussvorlage 543 entnehmen (Stand 2.3. möglicherweise gibt es nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen noch Änderungen).
Die Bürgerinitiative Rettet das Ittertal hat eine Stellungnahme vorbereitet.
Diese Vorlage können Sie verwenden, bei Bedarf mit eigenen Bemerkungen ergänzen oder verändern und dann auf dem oben genannten Wegen bei der Bezirksregierung abgeben.