Am 17. Juni 2024 haben die Mitgliedsstaaten der EU dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zugestimmt. Die EU-Verordnung zur Renaturierung ist ein Kernelement des Green Deals und weltweit einmalig. Das Gesetz verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, die zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und so den Bestand von Bestäubern, natürlichen Ressourcen, sauberer Luft und sauberem Wasser zu sichern.
Einen Monat nach der Veröffentlichung ist am 18. August 2024 das Gesetz in Kraft getreten und die Mitgliedstaaten haben jetzt innerhalb von zwei Jahren einen Entwurf ihres nationalen Wiederherstellungsplans für den Zeitraum bis 2032 der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen.
In Deutschland wird der nationale Wiederherstellungsplan federführend vom BMUV erarbeitet. Vorgesehen ist, den ersten Entwurfs im zweiten Quartal 2026 vorzustellen. Der finale nationale Wiederherstellungsplan soll dann nach Rückmeldung durch die Kommission und der Einarbeitung dieser Rückmeldung 2027 fertig sein.